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1292. Mai 12. Frankenstein.

f. 2. a. ascens. dom.

Hermann, Erbrichter von Frankenstein, urkundet dasselbe wie in der vorstehenden Urkunde unter Zufügung des Ausstellungsortes, des Namens des Abtes, einiger vorstehend angegebener Aenderungen in der Zeugenreihe und mit einigen nicht besonders wichtigen Abweichungen im Ausdruck.

Or. mit den beiden S. wie an der vorigen Urk. Bresl. Staatsarch. Kamenz 44.
An der Echtheit beider Ausfertigungen glaube ich nicht zweifeln zu dürfen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.